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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Lieferungen, Lieferanten und Verträge.

1.2 Die Beauftragung des Tierbestattungsunternehmens 

Tierseelen-Abschiede erfolgt ausschließlich nach Maßgabe von Einzelvereinbarungen und der gültigen AGBs.

 

2. Vertragsabschluss, Kostenvoranschläge, Angebote

 

2.1 Die verbindliche Auftragserteilung des Kunden gegenüber der Tierseelen-Abschiede Otterdorf stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst mit der Annahme dieses Angebotes durch den Verkäufer (der Vertragsabschluss bedarf selber keiner bestimmten Form) kommt das Vertragsverhältnis zustande.

2.2 Der Kunde kann seinen Einäscherungsauftrag nach Auftragserteilung nicht mehr widerrufen.

2.3 Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Auftraggeber die vorliegenden AGBs erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

 

3. Leistungen und Vergütungen der Tierbestattung

 

3.1 Durch die Einzelvereinbarung wird der Umfang der zu erbringenden Leistung festgelegt.

3.2 Die Preise richten sich nach der Preisliste der Tierseelen-Abschiede in der jeweiligen gültigen Fassung, soweit in der Einzelvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde.

3.3 Ein vom Auftraggeber oder vom Tierarzt geschätztes Gewicht wird als Richtung in den Vertrag eingetragen, um eine ungefähre Kostenkalkulation zu ermöglichen. Das ermittelte Gewicht durch das Tierkrematorium, ist stets verbindlich und setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

Gewicht des Tieres zzgl. Beigaben und Einäscherungsbeutel= Gesamtgewicht.

3.4 Je nach Kundenwunsch ist eine Einzel- bzw. eine Gemeinschaftskremierung möglich. Bei einer Gemeinschaftskremierung ist eine Rückgabe der Asche an den Kunden nicht möglich, da eine Vermischung der Asche verschiedener Tiere erfolgt.

Bei Vorliegen einer Einzelkremierung garantiert der Verkäufer, dass es sich um die Asche des jeweiligen Tieres handelt. Diese erhält der Kunde in einer kostenpflichtigen Verpackung (Urne), die Bestandteil der Einzelvereinbarung ist.

3.5 Schadenersatz bei Verlust oder Bruch der Urne ist nur in Höhe der aktuellen Kosten der Urne möglich. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgelder, sind, soweit gesetzlich zulässig, nicht möglich. In der Regel wird die Urne durch uns persönlich an den Auftraggeben übergeben. 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Mit dem Zustandekommen des Vertrages ist der Vertrag zwischen beiden Parteien rechtskräftig. Die im Vertrag genannten Preise können unter Umständen von der Endrechnung abweichen, wenn das tatsächlich ermittelte Gewicht des Tieres und das geschätzte Gewicht durch den Auftraggeber oder eines Tierarztes erheblich voneinader abweichen.

4.2 Die vom Verkäufer genannten Preise enthalten keine Verpackungs- bzw. Versandkosten und sind in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben.

4.3 Für Rechnungskunden gilt, dass der Rechnungsbetrag abzüglich der geleisteten Anzahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen ist.

Bei Zahlungsverzug sind fällige Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig (§288 BGB).

Eine Aufrechnung durch den Käufer ist lediglich zulässig, falls eine entsprechende Gegenforderung unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt wurde.Eine Barzahlung ist nur bei persönlicher Übergabe der Urne möglich. Kartenzahlungen sind ebenfalls möglich.

4.4 Das Tierbestattungsunternehmen behält sich das Recht vor, erst nach Erhalt der vollständigen Zahlung die Einäscherung in Auftrag zu geben bzw. die Urne dem Auftraggeber zukommen zu lassen. Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt die Urne im Eigentum der Tierbestatter Tierseelen-Abschiede Otterndorf

 

5. Pflichten des Kunden

 

5.1 Der Kunde versichert bei der Leistungserbringung durch das Tierbestattungsunternehmen seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen und u.a. Termine für die vereinbarte Leistungserbringung einzuhalten.

 

6. Pflichten des Tierbestatters

 

6.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, die in der Einzelvereinbarung festgelegten Leistungen voll umfänglich und ohne Verzögerung zu erbringen.

6.2 Die angegebenen Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit und Kapazitäten eingehalten, ohne jedoch hierfür eine Gewähr zu übernehmen.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

7.1 Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung im geschäftlichen Verkehr ist jeweils der Geschäftssitz des Verkäufers.

7.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vetragsverhältnis ist Cuxhaven.

 

8. Schlussbestimmungen

 

8.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8.2 Vertragsänderungen, Ergänzungen bzw. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in den AGB nichts anderes bestimmt ist.

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